Wer ist für Was zuständig, damit bei Schimmelpilzbefall alles richtig und rechtlich gesichert abläuft ?
Begutachtung des Gebäudes und des Schadensbildes durch einen öbv Sachverständigen. Feststellung und Beweissicherung der Feuchtigkeits-Schadenursache durch den Sachverständigen. Falls erforderlich, Veranlassung von Sofortmaßnahmen durch den